Ihr Energieberater aus NRW für NRW
Das steht ihnen als Förderung zu:
Über die Basisförderung für den Umstieg auf nachhaltige Heizsysteme können 30 % der Anschaffungs- und Installationskosten gefördert werden. Zusätzliche 5 % Bonus erhält man für eine Wärmepumpe mit der Wärmequelle Wasser, Abwasser, Erdreich oder für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel. Für den Austausch einer funktionierenden Heizung (Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung, egal welchen Alters, bzw. einer Gas- oder Biomasseheizung, die älter als 20 Jahre ist) können Sie zusätzlich den 20 %igen Klimageschwindigkeitsbonus erhalten, vorausgesetzt das Gebäude wird nicht mehr mit fossilen Brennstoffen beheizt. Dieser Bonus gilt nur für selbstgenutztes Wohneigentum.
Geringverdiener werden besonders unterstützt:
Verfügen Sie zudem über ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000,-- €, erhalten Sie zusätzlich 30 % Einkommensbonus. Die staatliche Förderung ist insgesamt auf maximal 70 % der Kosten begrenzt.
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